Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wasserschaden-Service Braunert

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Wasserschaden-Service Braunert (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen in den Bereichen:
  • Wasserschaden-Sanierung, Leckageortung und Trocknung
  • Rückbau- und Entsorgungsarbeiten
  • Prüf- und Dokumentationsleistungen (z. B. Kamera- oder Dichtheitsprüfungen)
  • Gebäudedienstleistungen und Hausmeisterservice
  • Handwerksfreie Bodenlegearbeiten (ausschließlich schwimmend verlegte Böden; handwerkspflichtige Arbeiten erfolgen durch externe Meisterbetriebe)
  • Kanal- und Abscheiderprüfung (u. a. Dichtheitsprüfung, Sichtkontrolle, einfache Wartung, keine Reparatur)
  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

     2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
 

2. Vertragsabschluss

  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  • Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang

  • Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  • Leistungen, die über den handwerksfreien Tätigkeitsbereich hinausgehen (z. B. handwerkspflichtige Reparaturarbeiten, Sanitärinstallationen, Elektroarbeiten, bauliche Veränderungen), werden vom Auftragnehmer nicht selbst ausgeführt.
  • Für solche Leistungen kann der Auftragnehmer nach Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Subunternehmer oder Fremdfirmen beauftragen.
  • Der Auftragnehmer übernimmt für die Leistungen dieser Subunternehmer keine verschuldensunabhängige Haftung. Die Verantwortung für die fachgerechte handwerksrechtlich zulässige Ausführung liegt beim jeweiligen Unternehmen.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
  • Prüf- und Dokumentationsleistungen (z. B. Dichtheitsprüfungen, Kamerabefahrungen) stellen keine Funktions- oder Reparaturgarantie dar und dienen ausschließlich der Zustandsfeststellung.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Pläne und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  • Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zu den Arbeitsstellen sowie die erforderliche Versorgung mit Wasser, Strom und ggf. Heizung zu sorgen.
  • Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten.
  • Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
  • Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.

6. Ausführungsfristen

  • Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
  • Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

7. Abnahme

  • Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme durch gemeinsame Durchsicht oder durch schriftliche Erklärung.
  • Erfolgt keine Abnahme durch den Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Gewährleistung

  • Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich nicht zwingend eine längere Frist gilt.
  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
  1. unsachgemäße Nutzung oder Behandlung durch den Auftraggeber,
  2. nachträgliche bauliche Veränderungen, Eingriffe oder Manipulationen,
  3. bestehende Baumängel, vorbestehende Schäden oder altersbedingte Gebäudestrukturen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
  • Prüf- und Dokumentationsleistungen stellen keine Funktions- oder Reparaturgarantie dar.

9. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

10. Besondere Regelungen für Bodenlegearbeiten

  • Bodenlegearbeiten werden durch den Auftragnehmer ausschließlich in Form handwerksfreier Tätigkeiten ausgeführt (z. B. schwimmend verlegte Böden wie Laminat, Klick-Vinyl oder Teppichfliesen, ohne Kleben oder Spachteln).
  • Handwerkspflichtige Bodenlegearbeiten oder vorbereitende Arbeiten (z. B. Spachteln, Kleben, Untergrundsanierung) werden vom Auftragnehmer nicht selbst ausgeführt.
  • Für solche Arbeiten können externe, fachkundige Meisterbetriebe (Fremdfirmen/Subunternehmer) beauftragt werden. Die Verantwortung für die fachgerechte und handwerksrechtlich zulässige Ausführung liegt ausschließlich beim jeweiligen Meisterbetrieb.
  • Der Auftragnehmer übernimmt für die Leistungen dieser Fremdfirmen keine werkvertragliche Gewährleistung und keine verschuldensunabhängige Haftung.

11. Kanal- und Abscheiderprüfung

  • Der Auftragnehmer führt Dichtheitsprüfungen, Sichtkontrollen und einfache Wartungen durch – keine Reparaturen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Nachweise, Protokolle und Zugänge bereitzustellen.
  • Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung, mangelnde Eigenkontrolle oder unzureichende Eigenwartung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

12. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Freising.

14. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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